Warum ist eine Regalinspektion erforderlich?
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Damit ist ihr Betrieb an klare Pflichten gebunden: Eine Lagerausstattung muss zu den gelagerten Gütern passen, standsicher und tragfähig sein, damit im laufenden Betrieb keine Regale einstürzen und keine Ware in Arbeits- oder Verkehrsbereiche fällt.
Die maßgeblichen Regelwerke sind die DIN EN 15635 („Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl, Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“) und die DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234). Sie konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung an Prüfung und Instandhaltung von Lagereinrichtungen.
Regelmäßige Inspektionen sind auch wirtschaftlich sinnvoll. Sie verhindern folgenschwere Unfälle ebenso wie teure Regalschäden und sichern einen reibungslosen Betriebsablauf. Kommt es durch mangelhafte Arbeitsmittel zu einem Unfall, trägt der Arbeitgeber die Verantwortung.
Die Sicherheit im Lager ruht auf drei Säulen.
Prävention
Geschulte und unterwiesene Mitarbeiter bedienen die Anlagen korrekt und vermeiden Schäden.
Inspektion
Regelmäßige Kontrollen überwachen den ordnungsgemäßen Zustand.
Instandsetzung
Festgestellte Beschädigungen oder Fehlbedienungen werden umgehend behoben.
OHSAS 18001:2007
Wir haben die Anforderungen an einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz für das Gütesiegel „Sicher mit System“ erfüllt und von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik bescheinigt bekommen. Die Occupational Health and Safety Assessment Series, kurz OHSAS 18001, ist das bekannteste Arbeitsschutzmanagementsystem. Anerkannt in mehr als 80 Ländern weltweit.
Mit der OHSAS 18001:2007-Zertifizierung durch unsere Berufsgenossenschaft BGHW belegen wir gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern, dass in unserem Unternehmen Gesundheit und Arbeitssicherheit Priorität haben. Damit sichern wir die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz und steigern das Sicherheitsbewusstsein und die Motivation unserer Mitarbeiter und Subunternehmer.
Wir identifizieren und analysieren potenzielle Gefährdungen frühzeitig, bewerten und eliminieren die damit verbundenen Risiken. Damit verbessern wir ständig unseren Produktions- und Lieferprozess zum Vorteil unserer Kunden.

Pflichten nach DIN EN 15635:
Aus DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 ergeben sich für Sie als Betreiber im Kern folgende Pflichten:
Zu begutachtende Anlagen:
Wir begutachten herstellerunabhängig alle gängigen Regaltypen, beispielsweise:
Unsere verbandsgeprüften Regalinspekteure führen die Inspektionen gemäß der europäischen Norm EN 15635 durch. Und das bei laufendem Betrieb.
Sicherer arbeiten, dank DGUV 108-007 und DIN EN 15635
Die DGUV Regel 108-007 und die DIN EN 15635 sind wichtige Sicherheitsvorschriften und Empfehlungen für den Betrieb von Lagereinrichtungen, insbesondere von Hochregallagern.
Lagerarbeiter sind besonders gefordert diese Vorschriften einzuhalten, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und um Unfälle zu vermeiden.
Die DGUV Regel 108-007 enthält Vorschriften zur Minimierung von Risiken beim Be- und Entladen von Waren, während die DIN EN 15635 detaillierte Anweisungen zur richtigen Installation, Verwendung und Instandhaltung von Regalsystemen gibt.
Durch den Einsatz der Vorschriften und Empfehlungen, kann das Risiko von Verletzungen oder Schäden an Personen, Maschinen und Waren minimiert werden.
Unsere verbandsgeprüften Regalinspekteure führen die Inspektionen gemäß der europäischen Norm EN 15635 durch. Und das bei laufendem Betrieb. Vereinbaren Sie jetzt ein erstes Beratungsgespräch.
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Sicherheit für Ihr Lager: Unsere verbandsgeprüften Regalinspekteure prüfen Ihre Regalanlagen nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007, im laufenden Betrieb. Vereinbaren Sie jetzt ein erstes Beratungsgespräch.
Die auf diesem Formular gesammelten Informationen werden in einer Datenbank zur Bearbeitung der geäußerten Anfragen gespeichert. Sie werden für 36 Monate aufbewahrt, sind ausschließlich für die Mitarbeiter von Rauscher F.X. Lagertechnik bestimmt und werden nur mit Ihrem Einverständnis an Dritte übermittelt. Des Weiteren akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der Rauscher F.X. Lagertechnik GmbH per Post: Kapellengasse 17, 86381 Krumbach, per E-Mail: info@rauscher-fx.de oder per Telefon +49 (0)8282 620920-0 widerrufen.




