Die Regalinspektion ist die wiederkehrende Prüfung ortsfester Regalanlagen durch eine befähigte Person. Rechtsgrundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung, den fachlichen Maßstab für Prüfablauf, Prüfumfang und Schadensbewertung setzt die DIN EN 15635. Der in der Praxis gebräuchliche Begriff Regalprüfung bezeichnet dieselbe Leistung.
Ein Anfahrschaden am Regalrahmen fällt im Tagesgeschäft selten sofort auf. Die Frage, wann Ihre Anlage zuletzt geprüft wurde und in welchem Abstand sie geprüft werden muss, kommt meist erst beim Audit oder nach einem Beinaheunfall auf den Tisch. Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe ab. Wir organisieren die Prüfung durch befähigte Personen und verantworten das Ergebnis, im gesamten DACH-Raum und im laufenden Betrieb.
Warum Ihre Regalanlage geprüft werden muss
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel wiederkehrend zu prüfen, wenn sie schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen führen können. Bei Regalanlagen, die mit Flurförderzeugen bedient werden, ist davon in aller Regel auszugehen.
Den Abstand dieser Prüfungen legen Sie selbst fest. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV bestimmen Sie als Betreiber im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der Prüfungen, die Prüffristen und die Qualifikation des Prüfpersonals. Eine gesetzlich vorgeschriebene Jahresfrist gibt es nicht.
Den fachlichen Maßstab liefert die DIN EN 15635. Sie ist keine Rechtsnorm, sondern eine anerkannte Regel der Technik, und sie nennt für die Experteninspektion einen Höchstabstand von zwölf Monaten. Dieser Wert ist Stand der Technik und in der Praxis der Regelfall. Wir liefern Ihnen die fachliche Grundlage für Ihre Festlegung, die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Was bei der Regalinspektion geprüft wird
Die Prüfung erfasst alle tragenden und sicherheitsrelevanten Bauteile Ihrer Anlage: Rahmen und Stiele, Traversen, Verbindungs- und Sicherungselemente, Fußplatten sowie die Verankerung im Boden. Beurteilt werden Verformungen, Anfahrschäden, fehlende oder beschädigte Bauteile und nachträgliche Veränderungen an der Konstruktion.
Ebenso geprüft wird die Kennzeichnung. Die befähigte Person gleicht die Regalbelastungsschilder mit dem tatsächlichen Aufbau und der tatsächlichen Nutzung ab, denn ein korrektes Schild an einer veränderten Anlage führt in die Irre. Die Sichtprüfung erfolgt am beladenen Regal, Sie müssen Ihre Anlage dafür nicht freiräumen.
Geprüft werden Anlagen aus unserem eigenen Programm und Anlagen anderer Hersteller gleichrangig, darunter Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Reifen- und Räderregale, Einfahrregale, Verschieberegale und mehrgeschossige Anlagen.
Regalinspektion in Ihrer Branche
In Industrie und Fertigung stehen Anlagen im Dauerbetrieb, dort summieren sich kleine Anfahrschäden über die Jahre zu einem realen Risiko. Im Handel und im E-Commerce trifft die Prüfung auf saisonale Spitzen, deshalb stimmen wir den Termin auf Ihre ruhigen Wochen ab. Im Handwerk und im SHK-Groß- und -Fachhandel liegen Langgut, Kleinteile und sperrige Güter oft in einer Halle, was unterschiedliche Regaltypen in einer Prüfung zusammenführt.
Im Automotive-Umfeld kommt die saisonale Räderlagerung hinzu. Wer sein Räderhotel zweimal jährlich vollständig umschlägt, belastet die Anlage anders als ein Lager mit konstantem Bestand. Diesen Rhythmus berücksichtigen wir bei der Terminplanung.
Was Sie nach der Prüfung erhalten
Sie erhalten einen offiziellen Prüfbericht. Er hält die festgestellten Befunde fest, ordnet sie nach ihrer Sicherheitsrelevanz ein und enthält eine nach Dringlichkeit sortierte Maßnahmenempfehlung. Damit haben Sie eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre eigene Dokumentation und können den Prüfumfang gegenüber Behörden, Versicherern und internen Auditoren belegen.
Direkt an der Anlage bringen wir eine Prüfplakette an. Sie weist das Prüfdatum und den nächsten Termin aus. Dieser Termin ist der mit Ihnen vereinbarte Termin, keine von uns gesetzte und keine gesetzlich vorgegebene Frist. Die Festlegung bleibt Teil Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Wenn Befunde festgestellt werden
Bei einem sicherheitsrelevanten Befund wird das betroffene Regal oder die betroffene Regalzeile aus der Verwendung genommen, bis der Schaden sachgerecht behoben ist. Einzelne Bauteile markieren wir dabei nicht, denn eine Markierung am Bauteil ersetzt keine Sperrung. Befunde ohne Gefährdung bleiben in Nutzung und werden bei der nächsten Inspektion erneut bewertet.
Beschädigte Bauteile können ersetzt oder instandgesetzt werden. Die Instandsetzung darf grundsätzlich auch durch ein anderes Unternehmen als den Hersteller der Anlage erfolgen. Voraussetzung ist der schriftliche Nachweis, dass die grundlegenden Eigenschaften danach mindestens dem ursprünglichen Betriebszustand entsprechen. Auf Anforderung von Behörden oder Unfallversicherungsträgern ist zusätzlich ein Nachweis über die ausreichende Tragfähigkeit vorzulegen.
Bei Anlagen aus unserem eigenen Programm übernehmen wir die Instandsetzung im Anschluss an die Prüfung. Bei Fremdfabrikaten klären wir den Umfang im Einzelfall mit Ihnen ab.
Wer die Prüfung durchführt
Die Prüfung übernehmen befähigte Personen unserer Partnerteams. Die Anforderungen an diese Qualifikation regelt die TRBS 1203: eine abgeschlossene Berufsausbildung, ausreichende Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung und eine angemessene Weiterbildung. Die Qualifikation unserer Partnerprüfer ist dokumentiert und jederzeit belegbar.
Ebenfalls aus der TRBS 1203 stammt eine Anforderung, die in der Praxis oft übersehen wird: Die befähigte Person darf bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegen. Externe Fachkräfte in dieser Rolle sind deshalb der Regelfall und normseitig ausdrücklich vorgesehen. Wir organisieren die Prüfung durch befähigte Personen und verantworten das Ergebnis.
Alles aus einer Hand
Sie sprechen bei uns mit einem festen Ansprechpartner, von der Terminabstimmung über die Prüfung bis zur Instandsetzung. Wir stimmen den Termin auf Ihren Betrieb ab, koordinieren die Partnerteams und begleiten die anschließenden Maßnahmen. Bei Anlagen aus unserem Programm kommen Ersatzteile aus dem Netzwerk der Unternehmensgruppe Groupe Provost mit ihren sechs Produktionsstandorten.
Häufige Fragen zur Regalinspektion
Wie oft muss eine Regalinspektion durchgeführt werden?
Die Prüffrist legen Sie als Betreiber nach § 3 Abs. 6 BetrSichV im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest. Die DIN EN 15635 nennt für die Experteninspektion einen Höchstabstand von zwölf Monaten, was in der Praxis der Regelfall ist. Eine gesetzliche Jahresfrist besteht nicht.
Wer darf die Regalinspektion durchführen?
Die Prüfung übernimmt eine befähigte Person nach TRBS 1203. Ob diese Person in Ihrem Unternehmen angestellt oder extern beauftragt ist, gibt die Norm nicht vor. Weil die befähigte Person bei der Prüfung keinen fachlichen Weisungen unterliegen darf, ist die externe Beauftragung der Regelfall.
Muss der Lagerbetrieb für die Prüfung unterbrochen werden?
Nein. Die Prüfung findet im laufenden Betrieb statt, die Sichtprüfung erfolgt am beladenen Regal. Sie müssen Ihre Anlage weder entleeren noch freiräumen.
Prüfen Sie auch Regalanlagen anderer Hersteller?
Ja. Wir prüfen Anlagen aus unserem eigenen Programm und Fremdfabrikate gleichrangig. Das gilt für alle gängigen ortsfesten Regaltypen.
Was passiert, wenn Schäden festgestellt werden?
Sicherheitsrelevante Befunde führen dazu, dass das betroffene Regal bis zur sachgerechten Behebung aus der Verwendung genommen wird. Beschädigte Bauteile können ersetzt oder instandgesetzt werden, auch durch ein anderes Unternehmen als den Hersteller, sofern die grundlegenden Eigenschaften schriftlich nachgewiesen werden.
Regalinspektion oder Regalprüfung: Wo liegt der Unterschied?
Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Leistung. Regalinspektion ist der Begriff der DIN EN 15635, Regalprüfung hat sich in der betrieblichen Praxis durchgesetzt. Für Ihre Betreiberpflichten und für den Leistungsumfang macht die Wortwahl keinen Unterschied.
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Sicherheit für Ihr Lager: Regalinspektion und Regalprüfung nach DIN EN 15635 im gesamten DACH-Raum, herstellerunabhängig und im laufenden Betrieb. Mit Prüfbericht und Plakette. Vereinbaren Sie jetzt ein erstes Beratungsgespräch.



